Presse
News

DMZ-Studie zur Einfuhrumsatzsteuer

29.03.2023 | Pressemitteilung

ZDS-Präsidentin Titzrath: Einfuhrumsatzsteuer wettbewerbsfähig gestalten

Hamburg – Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt die heute vorgestellte Studie des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.

ZDS-Präsidentin Angela Titzrath:

„Das Gutachten des DMZ zeigt: Das aufwändige Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist und bleibt eine Bremse für die deutsche Wirtschaft. In diesem Bereich hinken wir unseren europäischen Nachbarn hinterher. Das von der deutschen Wirtschaft seit langem gewünschte Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer ist europäischer Standard, spart Aufwand bei Wirtschaft und Verwaltung und entzieht den Importeuren keine Liquidität. Angesichts dessen, dass dem Staat kein einziger Cent verloren geht und sogar Verwaltungskosten einspart werden, sollte die Einführung eines Verrechnungsmodells entschieden vorangetrieben werden.

Vom derzeitigen, aufwändigen Modell sind nicht nur die Häfen betroffen, sondern auch deutschlandweit Flughäfen und andere Akteure der Logistik. Die Finanzminister von Bund und Ländern sollten ihren Beschluss von 2020 umsetzen und das Thema schnellstmöglich wieder auf die Tagesordnung nehmen. Nicht nur Belgien und die Niederlande, sondern auch Polen, Italien und Slowenien zeigen uns, dass ein Verrechnungsmodell gut funktioniert und viele Vorteile bietet.“

Hintergrund:

Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Die von Bund und Ländern im Juni 2020 beschlossene und zum 1. Dezember 2020 umgesetzte Einführung des Fristenmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist zwar eine Annäherung an das Verfahren in anderen EU-Ländern. Durch ein Verrechnungsmodell können aber Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen, gestärkt werden. Das wiederum würde dazu führen, dass Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen verstärkt in Deutschland und nicht im EU-Ausland angesiedelt werden. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.

 

Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG können die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch. Die deutsche Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass Bund und Länder diese Methode auch in Deutschland einführen. Dadurch würden Kosten für Importe über deutsche Häfen und Flughäfen weiter verringert, die ökologische Bilanz gestärkt, Unternehmensansiedlungen in Deutschland unterstützt und Einnahmen für die öffentliche Hand gestärkt. Die Grundlage für die Umsetzung des von der EU angestrebten Prinzips der zentralen Zollabwicklung würde geschaffen.

 

Die vollständige Studie des DMZ finden sie hier: Studie zur Einfuhrumsatzsteuer