Benachteiligung von Hafen- und Speditionsunternehmen gegenüber Seeschifffahrtsallianzen im Wettbewerbsrecht beendet.
Morgen (25.04.2024) läuft eine Ausnahme des EU-Kartellrechts aus, die Linienschifffahrtsunternehmen ausdrücklich Sonderprivilegien eingeräumt hat. Unter der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien durften an sich miteinander konkurrierende Linien Absprachen treffen, welche Schiffe wie häufig welche Häfen und Umschlagbetriebe anlaufen. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Verordnung nicht erneut zu verlängern.
„Die EU-Kommission hat die richtige Entscheidung getroffen. Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien auslaufen zu lassen, korrigiert eine Benachteiligung von Hafen- und Speditionsunternehmen gegenüber Seeschifffahrtsallianzen im Wettbewerbsrecht. Nun muss die Europäische Kommission das geltende Wettbewerbsrecht in diesem Bereich auch konsequent durchsetzen und zudem das seit 2004 unveränderte, großzügige Beihilferecht für die Linienschifffahrt überprüfen“, erläutert Angela Titzrath, Präsidentin des ZDS.
Normalerweise verbietet das EU-Recht Absprachen zwischen Unternehmen, die den freien Wettbewerb einschränken könnten. Die Europäische Kommission erlaubte allerdings seit 1995, dass Linienschifffahrtsdienste, also regelmäßige, fahrplangebundene Seeverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern, von mehreren konkurrierenden Schifffahrtsunternehmen gemeinsam erbracht werden. Grundlage dafür sind sogenannte „Konsortialvereinbarungen“. Die in Konsortien (oder „Allianzen“) zusammengeschlossenen Linienreedereien – überwiegend Containerlinien – nutzen gemeinsam Schiffe und stimmen Fahrpläne untereinander ab. Trotz entsprechender Forderungen des ZDS, diverser europäischer Hafen-, Verlader- und Speditionsverbände und auch verschiedener Reedereien trug die Regelung zu einer erheblichen Marktmacht der Containerlinien bei und schloss zudem nicht explizit aus, dass Absprachen auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden konnten, etwa den Betrieb von Hafenterminals und die Organisation des Hinterlandverkehrs.
Während dies Effizienzsteigerungen durch eine optimale Auslastung von Containerschiffen und Kostenreduktionen für die Linienschifffahrt generieren sollte, benachteiligte die Sonderregelung auf der anderen Seite hafen- und speditionszentrierte Logistikunternehmen. Im Zuge der COVID-19-Krise hat die GVO zu den erheblichen Lieferkettenengpässen beigetragen.
Nachdem die GVO in den Jahren 2014 und 2020 entgegen den Forderungen der verladenden Wirtschaft und des Transportgewerbes verlängert worden war, haben die EU-Kommission und auch Großbritannien nun das Auslaufen der Sonderregelung beschlossen.
Mehr zum Thema: https://zds-seehaefen.de/wp-content/uploads/2022/10/2022-09-30-ZDS-POSITIONSPAPIER-Konsortien-und-Allianzen-in-der-Linienschifffahrt-einhegen.pdf