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HNS-Verordnung schafft mehr Bürokratie, höhere Kosten und Wettbewerbsnachteile für deutsche Häfen

05.09.2025 | Pressemitteilung

Die im Juli in Kraft getretene HNS-Mitteilungsverordnung sorgt für zusätzliche Bürokratie in deutschen Seehäfen und belastet die Unternehmen finanziell. Damit unternimmt die Bundesregierung das Gegenteil dessen, was sie angekündigt hatte: Bürokratieabbau und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen entstehen erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Häfen.

Nach der Verordnung gelten Hafenunternehmen, die gefährliche und schädliche Stoffe (Hazardous and Noxious Substances, HNS) umschlagen, nun als „physische Empfänger“ der Güter. Sie müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) detaillierte Angaben zu diesen Stoffen melden.

Das beinhaltet gleich mehrere Probleme:

  • Zusätzliche Bürokratie: Gerade für kleine und mittlere Hafenbetriebe bedeutet dies erheblichen Mehraufwand. Teilweise sind dafür bis zu zwei zusätzliche Vollzeitstellen nötig – mit beachtlichen Mehrkosten. Prozesse werden dadurch komplizierter und zeitaufwändiger.
  • Unklare finanzielle Risiken: Im Schadensfall auf See droht den Hafenbetrieben zu-dem eine Zahlungspflicht in den geplanten HNS-Fonds, deren genaue Höhe völlig offen ist.

Diese Regelung widerspricht dem Grundgedanken des internationalen HNS-Übereinkommens, das als Ziel hat, Reeder und Empfänger in die Verantwortung zu nehmen. Hafenbetriebe hingegen sind nur Dienstleister im Umschlag, ohne eigenes wirtschaftliches Interesse an den Gütern. Beitrags- und Meldepflichten müssen deshalb beim eigentlichen Empfänger liegen – also bei dem Unternehmen, das die Stoffe verarbeitet und nutzt.

Wettbewerbsnachteile für deutsche Häfen

Andere europäische Länder setzen das Abkommen nicht oder nicht in dieser Form um. So verzichtet Polen bislang ganz auf eine Umsetzung, was einen klaren Standortnachteil für deutsche Ostseehäfen bedeutet.

„Die Umsetzung der HNS-Verordnung ist unausgewogen, übereilt und im europäischen Kontext nicht abgestimmt“, sagt Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des ZDS. „Statt des von der Bundesregierung versprochenen Bürokratieabbaus entstehen zusätzliche administrative und finanzielle Belastungen für deutsche Häfen.“

Der ZDS fordert daher vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE):

  • Eine Anpassung der Verordnung, sodass nicht Hafenunternehmen, sondern die tatsächlichen Empfänger der Stoffe melde- und beitragspflichtig sind.
  • Eine europäisch abgestimmte Lösung, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Nur so kann verhindert werden, dass deutsche Häfen durch unnötige Bürokratie und unkalkulierbare Zusatzkosten im Wettbewerb geschwächt werden.