Pressemitteilung,
Hamburg – Das Infrastruktur-Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro wurde geschaffen, um nach Jahrzehnten struktureller Vernachlässigung endlich jenen Modernisierungsschub auszulösen, den Deutschlands Infrastruktur dringend benötigt. Es soll die industrielle Wettbewerbsfähigkeit stärken, den Wirtschaftsstandort resilienter machen und zentrale Zukunftsaufgaben wie Energiewende, Digitalisierung und Sicherheit unterstützen. Doch bereits nach wenigen Monaten zeigt sich, dass nicht der Mangel an Mitteln das eigentliche Problem ist, sondern ihre wirksame Verwendung.
Dazu hat der ZDS in dieser Woche ein Positionspapier veröffentlicht, in dem der Verband eine Anpassung des Sondervermögens fordert.
„Im Kernhaushalt vorgesehene Ausgaben werden kurzerhand ins Sondervermögen verschoben, mit den so freiwerdenden Mitteln werden dann politische Projekte der Parteien finanziert“, kritisiert Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des ZDS und ergänzt: „Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, grundlegend und zeitnah nachzusteuern, besteht die Gefahr, dass aus dem historische Investitionspaket ein ebensolcher Fehlschlag wird – mit gravierenden Auswirkungen für den Zustand der Infrastruktur sowie die Schulden- und Zinslast des Landes.“
Noch besteht die Möglichkeit, das Sondervermögen Infrastruktur anzupassen. Obwohl das 500-Milliarden-Paket auf zwölf Jahre angelegt ist, entscheidet sich seine Effektivität in den kommenden Monaten. Umso wichtiger ist es, die Weichen jetzt richtig zu stellen und erforderliche Korrekturen vorzunehmen.
Damit das Sondervermögen zu einem echten Investitionsmotor wird, sind aus Sicht des ZDS drei Dinge entscheidend:
- Strikte Zweckbindung auf echte Investitionen
Die Mittel des Sondervermögens müssen ausnahmslos investiv eingesetzt werden. Die Zweckentfremdung sowie haushälterische Umwidmungen der Mittel muss umgehend beendet werden; sie untergraben die Legitimation des Fonds und verhindern, dass notwendige Modernisierungsprojekte umgesetzt werden. Jeder Euro muss in reale Infrastruktur fließen.
- Entbürokratisierung und Beschleunigung von Planung und Umsetzung
Die Investitionsschwäche in Deutschland ist kein Finanzierungs- sondern ein Umsetzungsproblem. Damit das Sondervermögen Wirkung entfalten kann, müssen Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt, Vergabeverfahren vereinfacht und Förderrichtlinien praxistauglicher gestaltet werden. Investitionen dürfen nicht an verfahrensbedingten Hürden scheitern. Unternehmen sind gewillt und in der Lage, in planerische Vorleistung oder in die konkrete Umsetzung zu gehen, wenn Mittel realistisch in Aussicht gestellt werden.
- Flexible Mittelumschichtung, um Investitionsstaus zu vermeiden
Sofern allokierte Mittel nicht abfließen, dürfen sie nicht für alternative Investitionen blockiert werden. Die derzeit existierende Verkehrsträgerbindung beim Sondervermögen gilt es aufzuheben. Stattdessen müssen die Gelder dort eingesetzt werden, wo umsetzungsreife Projekte existieren. Eine flexible Mittelsteuerung ist entscheidend, damit die Investitionskraft des Fonds vollständig zur Wirkung kommt.
Sondervermögen: Mittel werden zweckentfremdet
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat vorgerechnet, dass fast jeder zweite Euro des 500-Milliarden-Sondervermögens nicht in reale Infrastruktur-Investitionen fließt, sondern zur Schließung von Haushaltslücken oder sonstiger konsumtive Ausgaben aufgewandt wird. Ein solcher „Verschiebebahnhof“ beraubt dem Sondervermögen seine investive Wirkung.
Häfen können mittel schnell abrufen
Die deutschen Seehäfen können einen substanziellen Beitrag zur Investitionswirkung des Sondervermögens leisten. In den Häfen liegen zahlreiche Projekte bereits heute planungsreif vor oder sind kurzfristig umsetzbar. Sie verfügen damit über eine hohe Fähigkeit, investive Mittel schnell, effizient und gezielt abzurufen.
Das ausführliche Positionspapier lesen Sie auf der Website des ZDS unter:








