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Landstrom: EU-Verkehrsausschuss für Beseitigung steuerlicher Hindernisse

26.09.2018 | ZDS Monitor

26. September 2018. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments tritt für die Beseitigung der steuerlichen Hindernisse bei der Einführung der Landstromversorgung in Häfen für Schiffe am Liegeplatz ein. In dem von dem Ausschuss angenommenen Bericht über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der EU wurde darauf hingewiesen, dass die Besteuerung erhebliche Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit alternativer Kraftstoffe hat. Die bestehenden Unterschiede bei der Energiebesteuerung für die landseitige und umweltfreundliche Versorgung von Schiffen sollten beseitigt werden.

Hintergrund ist, dass nach derzeitiger Rechtslage der aus der Verbrennung von Schiffskraftstoffen generierte Bordstrom steuerfrei ist. Wenn Schiffe jedoch an Liegeplätzen im Hafen an das landseitige Stromnetz angeschlossen werden, müssen sie Steuern für den Strom zahlen. Schweden, Deutschland und Dänemark wurde im Rahmen der Energiesteuerrichtlinie die Genehmigung erteilt, vorübergehend einen ermäßigten Steuersatz auf Landstrom für Schiffe anzuwenden. Die von der EU gewährte Steuerermäßigung gilt für Deutschland noch bis Ende 2020.

Der ZDS begrüßt diese Maßnahme als nachhaltigen Schritt zu mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie mehr Rechtssicherheit für die Hafenwirtschaft zur Planung ihrer Investitionen in Landstrominfrastruktur.

In diesem Zusammenhang bekräftigt der ZDS seine Forderung nach einer Beseitigung bzw. Begrenzung der Zahlung der EEG-Umlage hinsichtlich der Versorgung von Seeschiffen durch Landstromanlagen oder schwimmende Kraftwerkschiffe („power bargen“).

Durch die EEG-Umlage fallen hohe zusätzliche Kosten für Schiffsbetreiber an, die bei Nutzung von Strom, der durch schiffseigene Diesel-Aggregate produziert wird, nicht anfallen. Die EEG-Umlage schafft also einen Fehlanreiz zu Ungunsten des Umweltschutzes.

Eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingesetzte Arbeitsgruppe sucht derzeit nach Lösungen.

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