28. September 2018. Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Anhörung zum Wettbewerbsrecht für Konsortien und Allianzen in der Linienschifffahrt begonnen. Die Kommission bittet insbesondere um Stellungnahmen von Reedereien, deren Kunden (Verlader und Spediteure), von Hafenbetreibern und deren Verbänden. Die Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten werden ebenfalls konsultiert.
Der ZDS und der europäische Terminalbetreiberverband FEPORT werden sich in geeigneter Weise einbringen.
Zum Hintergrund:
Linienschifffahrtsdienste, also regelmäßige, fahrplangebundene Seeverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern, werden häufig von mehreren konkurrierenden Schifffahrtsunternehmen gemeinsam erbracht, auf der Grundlage sogenannter Konsortialvereinbarungen. Die in Konsortien (oder „Allianzen“) zusammengeschlossenen Linienreedereien – überwiegend Containerlinien – nutzen gemeinsam Schiffe und stimmen Fahrpläne untereinander ab.
Generell verbietet das EU-Recht zwar Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken. Jedoch stellt die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien die Zusammenarbeit von Reedereien mit einem kumulierten Marktanteil von weniger als 30 % unter bestimmten Umständen automatisch von diesem Verbot frei, um die Effizienz der Linienschifffahrt im Interesse der Nutzer und Verbraucher zu steigern. Preisabsprachen sind nicht zulässig.
Die Gruppenfreistellungsverordnung gilt bis 25. April 2020. Die Kommission hat daher die Konsultation eingeleitet, um die Kommission bei der Bewertung der Auswirkungen und der Relevanz der Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien zu unterstützen und um nachzuweisen, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen diese Verordnung außer Kraft treten oder verlängert werden kann.