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Single-Window im europäischen Seeverkehr: Wirtschaft für Datenharmonisierung, gegen zentrale Schnittstelle

14.01.2019 | ZDS Monitor

14. Januar 2019.

Die europäischen Verbände der Spediteure, Schiffsmakler, Seelotsen, Seehäfen, Seehafenbetriebe, Verlader und Hafenkommunikation-Systembetreiber begrüßen den Beschluss des federführenden Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament über den Entwurf einer Verordnung über das „Single-Window“ für den europäischen Seeverkehr.

Mit diesem elektronischen Datenübermittlungssystem für den EU-Seeverkehr soll das Problem der zahlreichen, bisher europaweit nicht vereinheitlichten Meldeverpflichtungen für die Hafenanläufe von Schiffen gelöst werden. Die bestehenden maritimen nationalen „Single-Windows“ sollen auf koordinierte und harmonisierte Weise durch ein digitalisiertes Meldesystem miteinander verbunden werden. Durch die Reform soll die Interoperabilität verschiedener Systeme verbessert werden, so dass Seeverkehrsdaten einfacher ausgetauscht und wiederverwendet werden können.

Die Verbändekoalition begrüßt die Konzentration auf die Datenharmonisierung als richtigen Ansatz für vereinfachte Meldeformalitäten, warnt zugleich jedoch vor der Schaffung einer EU-weiten Zugangspunkt-Schnittstelle.

Wichtig sei, dass die harmonisierten Schnittstellen technologieneutral blieben. Dadurch werde sichergestellt, dass potenzielle neue Systeme nicht durch neuere Entwicklungen schnell veralten. Die Wirtschaft müsse dann nicht fortlaufend unnötig Investitionen für die Einhaltung von Vorschriften tätigen, sondern könne sich stattdessen auf Innovationen und verbesserte Dienstleistungen konzentrieren.

Sowohl die Schiffs- als auch die Zollanmeldung würden in den kommenden Jahren erhebliche Veränderungen erfahren, insbesondere im Hinblick auf die digitalisierte Umsetzung des EU-Zollkodexes. Deshalb müssten beide Meldesysteme aufeinander abgestimmt werden. Damit werde sichergestellt, dass Betreiber und Dienstleister ihre Investitionen entsprechend planen können.

Die Verbändekoalition unterstützt die Absicht, dass bestehende Berichtswege, wie z.B. Port Community Systems, erhalten bleiben können. Eine Ersetzung durch andere Schnittstellen würde Innovation und Zusammenarbeit für den Privatsektor einschränken. Die Schaffung einer gemeinsamen Zugangspunkt-Schnittstelle der EU würde auch dem Ansatz der Kommission zur Schaffung eines interoperablen Umfelds („Systemen zu Systemen“) zuwiderlaufen und erhebliche Investitionen der Mitgliedstaaten und des Privatsektors mit einem, wenn überhaupt, begrenzten Mehrwert für die gesamte Logistikkette erfordern.

Die Priorität des Trilogs zwischen Kommission, Parlament und Rat müsse daher nun darin bestehen, eine wirklich interoperable Lösung bezogen auf Schiffsmeldungen für Hafenanläufe zu schaffen. Dies könne nur durch Datenharmonisierung erreicht werden.

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