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DMZ stellt Überlegungen zur Novellierung des Wasserrechts vor

21.06.2019 | ZDS Monitor

21. Juni 2019. Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Satzungen aus dem Bereich des Wasserrechts sind für die gesamte maritime Wirtschaft von erheblicher praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Hafenprojekte und Wasserstraßen, aber auch Autobahnen und Schienenwege, die Häfen mit den Wirtschaftszentren im Binnenland verbinden, werden oft nach Wasserrecht planfestgestellt. Dies mündet in der Regel in gerichtlichen Überprüfungen der oftmals sehr komplexen rechtlichen und tatsächlichen Fragen, welche wiederum Planungs- und Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen.

Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Handlungsfelder im Wasserrecht identifiziert, in denen regelungstechnische und praktische Hemmnisse für einen beschleunigten Planungs- und Genehmigungsvollzug für verkehrliche und gewerbliche Infrastruktur bestehen.

Im Rahmen einer Fachveranstaltung mit Experten aus Umwelt- und Wirtschaftsbehörden sowie Ministerien, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, Politik und Wirtschaft in Berlin haben die Gutachter ihre Vorschläge vorgestellt. Dr. Frank Fellenberg benannte als wesentliche Gründe für Verzögerungen in der Realisierung von Vorhaben: unklare bzw. fehlende materielle Vorgaben, die häufig unzureichende personelle Ausstattung der zuständigen Behörden und die Dauer gerichtlicher Klageverfahren. Im zweiten Vortrag „Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot – praktische Erfahrungen und Möglichkeiten der gesetzlichen Feinsteuerung“ stellte Kathrin Dingemann Vorschläge zur Vereinfachung der Prüfung des Verschlechterungsverbots in Zulassungsverfahren vor. Anschließend erörterte Dr. Julian Augustin Änderungsvorschläge zu den Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen am Beispiel der Umschlag- und Lageranlagen an Gewässern. Anpassungsbedarf sieht er insofern sowohl im WHG als auch in den Vorschriften der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachveranstaltung machten deutlich, dass für sie u. a. die folgenden Themen von zentraler Bedeutung sind:

  • Die Einführung einer gesetzlichen Konkretisierung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots
  • Die Umsetzung von Vorschlägen zur Planungsbeschleunigung
  • Der behördliche Umgang mit der Neuerteilung befristeter wasserrechtlicher Gestattungen vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Frist zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele bis spätestens 2027
  • Rechtsklarheit im Hinblick auf die anlagebezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere bei Umschlaganlagen an Gewässern

Die Diskussionsgrundlage des Fachgesprächs finden Sie hier: https://www.deutsches-maritimes-zentrum.de/service/. Das vollständige Rechtsgutachten wird demnächst auf der Website des DMZ veröffentlicht werden.

Das Positionspapier „Vorschläge zur Optimierung der Wasserrahmenrichtlinie“ beschreibt die Haltung des ZDS zum europäischen Rahmen für das deutsche Wasserrecht.

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