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Landstrom für Schiffe: ZDS begrüßt Absichtserklärung

10.10.2019 | ZDS Monitor

10. Oktober 2019. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt die heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den Küstenländern unterzeichnete Absichtserklärung über die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Nutzung von Landstrom in Häfen.

„Das heutige Vereinbarungsprotokoll wird maßgeblich dazu beitragen, die Schadstoff- und Treibhausgasemissionen von Schiffen in Häfen abzusenken und stärkt damit die Nachhaltigkeit der maritimen Logistik“, kommentierte Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS. „Die Absenkung der EEG-Umlage und die Flexibilisierung der Netzentgelte werden den Landstrom für Reedereien attraktiver machen und Wettbewerbsnachteile für Häfen gegenüber anderen europäischen Standorten vermindern. Das Memorandum entspricht damit langjährigen Forderungen des ZDS.“

Die Nutzung von Landstrom aus erneuerbaren Energien verringert den Ausstoß von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen von Schiffen, weil der Betrieb von Schiffsdieseln zur Stromerzeugung entfällt. So führt die verstärkte Nutzung von Landstrom zu besserer Luftqualität in Hafenstädten und geringeren Treibhausgasemissionen aus der Schifffahrt. Aktuell ist die Versorgung mit Landstrom für den Schiffseigner aber deutlich teurer als die Stromversorgung durch Schiffsdiesel – und in der Regel ist der Betrieb der Landstromanlage ebenfalls nicht wirtschaftlich, da hohe Investitionskosten anfallen.

Um diese Hindernisse bei der Ausweitung der Nutzung von Landstrom zu beseitigen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Begrenzung der EEG-Umlage bei Landstromversorgung in Seehäfen auf 20 Prozent. Die Ressortabstimmung für das Gesetzgebungsverfahren hierzu soll im ersten Halbjahr 2020 beginnen.
  • Förderprogramm für den Bau von Landstromanlagen in Höhe von 140 Millionen Euro in den Jahren 2020 bis 2023.
  • Gesonderte Netzentgelte für Schiffe auf Tagespreisbasis. Ein entsprechender Beschluss des Bundesrates soll bis Ende 2019 erreicht werden.
  • Prüfung gesetzlicher Grundlagen zum Betrieb von Landstromanlagen, um ggf. durch Anpassungen mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Zusätzlich wird sich die Bundesregierung für eine Initiative auf europäischer Ebene für weitere Maßnahmen zur Nutzung von Landstrom in Häfen einsetzen.

Die Umsetzung der Punkte aus der Absichtserklärung wird durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Landstrom begleitet.

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