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Wasserrahmenrichtlinie: EU-Kommission sieht Verbesserungsbedarf

12.12.2019 | ZDS Monitor

12. Dezember 2019. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sei zweckmäßig, könne aber verbessert werden. Das ist die Quintessenz des im Kielwasser des „Green Deals“ veröffentlichten Berichts der Europäischen Kommission zur WRRL. Der ZDS teilt diese grundsätzliche Einschätzung, sieht jedoch im Gegensatz zur Kommission auch erhebliche Mängel in den Rechtsvorschriften an sich.

„Selbst bei sorgfältigster Beachtung der Richtlinie ist es Planern und Genehmigungsbehörden nicht möglich, zu rechtssicheren Entscheidungen im Wasserrecht zu kommen. Auch oberste Gerichte beklagen die mangelhafte Ausgestaltung der Richtlinie“, sagt Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS. „Wir müssen die Richtlinie nachbessern, um ihre Ziele schneller zu erreichen.“

Die Europäische Kommission kommt nach einer umfangreichen Anhörung zu dem Ergebnis, dass zwar einerseits ein guter Steuerungsrahmen für die Wasserbewirtschaftung geschaffen, andererseits jedoch kein wesentlicher Fortschritt beim Gesamtzustand der Wasserkörper erzielt worden sei. Haupthindernisse seien die schwierige Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und der Mangel an finanziellen Mitteln. Die Kommission geht dennoch davon aus, dass die Erreichung eines guten Zustandes „langsam aber stetig“ fortschreiten würde und dass die Erreichung der Umweltziele bis 2027 möglich sei.

Der ZDS teilt diese Einschätzung nicht. Da die Gewässer in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten aktuell keinen guten Zustand aufweisen, wird es kaum möglich sein, dies in den kommenden sieben oder acht Jahren zu schaffen. Dann drohen Rechtsfolgen, die Investitionen und Betrieb in allen Wirtschafsbereichen stark beeinträchtigen können.

Darüber hinaus teilt der ZDS nicht die Einschätzung der Kommission, dass die langsame Umsetzung der Richtlinie nicht auf Mängel in den Rechtsvorschriften zurückzuführen sei. Im Gegenteil, in einem umfassenden Positionspapier, das auf einem wissenschaftlichen Rechtsgutachten beruht, zeigt der ZDS auf, welche Rechtsvorschriften zu verändern sind, um eine zügigere Umsetzung der Richtlinie zu ermöglichen.

Seit Dezember 2000 ist die WRRL das zentrale unionsrechtliche Instrument für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und des Grundwassers in der EU. Mit einem Verschlechterungsverbot und einem Verbesserungsgebot sowie mit Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen sollen alle europäischen Gewässer bis 2015 bzw. bis spätestens 2027 in einen guten Zustand versetzt werden. Zugleich soll die Richtlinie die nachhaltige Gewässernutzung fördern. Die Richtlinie selbst sieht vor, dass die Europäische Kommission diese spätestens 2019 überprüft und gegebenenfalls Änderungen vorschlägt.

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