24. März 2020. Die Europäische Kommission hat entschieden, die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien um weitere vier Jahre zu verlängern. Aus Sicht des ZDS kommt diese Entscheidung, die sich bereits vor der Coronavirus-Krise abgezeichnet hatte, zwar nicht überraschend, ist aber falsch. Sie räumt schiffszentrierten Logistikunternehmen ausdrücklich Sonderprivilegien gegenüber hafen- und speditionszentrierten Logistikunternehmen ein.
Zwar verbietet das EU-Recht Absprachen zwischen Unternehmen, die den freien Wettbewerb einschränken könnten. Die GVO erlaubt es allerdings, dass Linienschifffahrtsdienste, also regelmäßige, fahrplangebundene Seeverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern, von mehreren konkurrierenden Schifffahrtsunternehmen gemeinsam erbracht werden, auf der Grundlage sogenannter Konsortialvereinbarungen. Die in Konsortien (oder „Allianzen“) zusammengeschlossenen Linienreedereien – überwiegend Containerlinien – nutzen gemeinsam Schiffe und stimmen Fahrpläne untereinander ab. Die Regelung schließt dabei nicht explizit aus, dass die Möglichkeit zu Absprachen auch für Terminaldienstleistungen und nicht nur für die Auslastung von Schiffen herangezogen werden kann. Eine entsprechende Anpassung der GVO wurde vom ZDS und von diversen europäischen Hafen-, Verlader- und Spediteursverbänden gefordert, von der Kommission aber ignoriert.
Zur Begründung der Entscheidung argumentiert die Kommission, die Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien führe zu Effizienzgewinnen für Reedereien, die die Kapazität der Schiffe besser nutzen und mehr Verbindungen anbieten könnten. Dies trage auch zu niedrigeren Preisen und einer besseren Qualität der Dienstleistungen für die Verbraucher bei. Die Auswirkungen auf die Hinterlandverkehre finden keine Beachtung.
Aus Sicht des ZDS ist die Entscheidung mangelhaft begründet. Der Beschluss der Kommission lässt die Marktentwicklungen der vergangenen zehn Jahre unberücksichtigt, verzerrt den Wettbewerb weiter und wird langfristig den Verbrauchern schaden.