Presse
News

Covid-19 – Petita der deutschen Hafenwirtschaft

06.04.2020 | ZDS Monitor

06. April 2020. Nachstehend fasst der ZDS aktuelle Petita und Hinweise an Bund und Länder zur Bewältigung der Krise zusammen.

Gewährleistung des Betriebs

Folgende Maßnahmen sind geeignet, um kurzfristig zur Gewährleistung des Betriebs der deutschen Seehafenbetriebe beizutragen:

  1. Rolle von Seehäfen und Seehafenbetrieben als unverzichtbare Bestandteile und Schnittstellen der Lieferkette zur Versorgung und Wirtschaft weiter kommunizieren
  2. EU-Binnen- und Außengrenzen für den Güterverkehr weiter offen halten
  3. Möglichst reibungslose Abläufe an den EU-Binnen- und Außengrenzen für den Güterverkehr und für Berufspendler sicherstellen
  4. Verkehrs- und Kommunikationsanbindungen von Seehafenbetrieben weiter gewährleisten
  5. Betrieb der Verkehrszentralen, des Lotswesens, des Zolls und sonstiger öffentlicher Stellen, die für die Abfertigung von Schiffen, Ladung und Reisenden in den Seehäfen erforderlich sind, weiter gewährleisten[1]
  6. Stabilen Betrieb der Verkehrszentralen, des Lotswesens, des Zolls und sonstiger öffentlicher Stellen, die für die Abfertigung von Schiffen, Ladung und Reisenden in den Seehäfen erforderlich sind, wiederholt an die internationale Reeder- und Verladerschaft kommunizieren
  7. Einreise- und gesundheitsrechtliche Fragen zu Schiffsbesatzungsmitgliedern aus Drittstaaten beantworten
  8. Beschleunigte Diagnostikverfahren für Personal in unabkömmlichen Funktionen gewährleisten

Wirtschaftliche Erholung

In Ergänzung zu bereits beschlossenen Schritten von Bund und Ländern, sind folgende Maßnahmen geeignet, Wirtschaftsstärke und Arbeitsplätze in der Hafenwirtschaft im Lichte der rückläufigen Umschlagzahlen zu schützen und die wirtschaftliche Erholung der Branche und des europäischen Wirtschaftsstandortes Deutschland zu flankieren:

  1. Betriebskosten senken 
      1. Lohnnebenkosten der Seehafenbetriebe stunden und ermäßigen
      2. Energiesteuern und –entgelte stunden und ermäßigen
      3. Lohnkosten für freiwillig freigestellte Mitarbeiter (z. B. wegen Kinderbetreuung oder Rückkehr aus Risikogebieten) übernehmen
      4. Mietzahlungen für Einrichtungen in Häfen zur Nutzung durch die Bundespolizei fortführen[2]
  2. Weltmarktführerschaft in Verkehr und Logistik sichern und stärken
      1. Bundesverkehrswegeplan zügiger umsetzen
      2. Hafeninfrastrukturprojekte zügiger umsetzen
      3. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehr- und Kommunikationsinfrastrukturprojekte in den Häfen und im Seehafenhinterlandverkehr gezielt beschleunigen
      4. Entscheidung zur Vorgehensweise zur Optimierung zum Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer als Signal an den Logistik- und Wirtschaftsstandort Deutschland kurzfristig fällen und mitteilen
      5. Fuhr- und Speditions-KMU erhalten
  3. Starken und fairen Wettbewerb innerhalb der EU sicherstellen
      1. Wettbewerb zwischen schiffszentrierten und hafen- bzw. speditionszentrierten Logistikunternehmen fairer tarieren
      2. Beteiligungen aus Drittstaaten an Investitionen in der EU den Zielsetzungen und Grundsätzen des EU-Wettbewerbsrechts unterwerfen
      3. Auf Ausweitung der Klagebefugnis auf Privatpersonen bei Umweltklagen verzichten, um die Verzögerung und Verteuerung von Verkehrsprojekten zu verhindern
      4. Offene Grenzen, freien Handel, belastbare Handelsregeln und internationalen Personenverkehr sicherstellen

 

Ihr Ansprechpartner beim ZDS: Daniel Hosseus (+49 40 366203)

[1] Vgl. https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/20200402_Betriebszeiten.html

[2] Vgl. Referentenentwurf vom 22.01.2020 zur Neufassung des § 95 Absatz 2 Nr. 5 BPolG

 

Download PDF