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Einfuhrumsatzsteuer: Verschiebung der Fälligkeit bereits ab Dezember

09.10.2020 | ZDS Monitor

BERLIN – Die Einführung des Fristenmodells beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer wird bereits zum 01. Dezember 2020 abgeschlossen sein, sodass ab diesem Datum die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die Importeure auf Importe aus Drittstaaten in die EU entrichten müssen, auf den 26. des übernächsten Monats verschoben wird.

Die Anpassung des aktuellen Verfahrens wurde im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen und gilt für alle Importeure automatisch, ist unbefristet und erfordert nicht die Bestellung eines Fiskalvertreters, wie etwa in den Niederlanden. Bund und Länder verschaffen damit Importeuren in ganz Deutschland zusätzliche Liquidität und nähern die deutsche Vorgehensweise dem europäischen Standard an.

Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS: „Wir begrüßen die frühzeitige Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die jetzt bereits ab Dezember gelten wird. Die Sofortmaßnahme löst eine Konjunkturbremse und bereitet den Weg zur vollständigen Angleichung des deutschen Systems an das der meisten anderen EU-Staaten. Mit dem Verrechnungsmodell können wir dann weitere Erleichterungen für Unternehmen und Finanzverwaltungen erreichen und eine wichtige Voraussetzung für die von der EU angestrebte zentrale Zollabwicklung schaffen. Das kommt Importeuren in allen sechzehn Bundesländern zugute.“

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