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Verkehrsminister wollen Seehafenhinterlandsofort-programm III und Einfuhrumsatzsteuer-Update

23.10.2020 | ZDS Monitor

BERLIN – Die Verkehrsministerkonferenz hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gebeten, eine Neuauflage des Seehafenhinterlandsofortprogramms (SHHV) vorzunehmen. Die Verkehrsminister der Länder lobten die erfolgreiche Umsetzung des Seehafenhinterlandsofortprogramms II und betonten das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, den Anteil des Schienengüterverkehrs am Verkehrsaufkommen des Hinterlandes der deutschen Seehäfen weiter zu erhöhen. Hierfür gebe es weiterhin einen erheblichen Bedarf zur punktuellen Erweiterung der Kapazitäten im Bahnnetz von und zu den deutschen Seehäfen, weswegen ein Seehafenhinterlandsofortprogramm III angestoßen werden sollte. Der ZDS begrüßt den Beschluss.

Das BMVI soll das Programm in einem engen Abstimmungsprozess mit der DB Netz AG, der Güterverkehrsbranche und den Ländern „in Analogie zum Verfahren des SHHV I“ vornehmen und in der Frühjahrssitzung 2021 der Verkehrsministerkonferenz zum Verhandlungsstand des neuen Programms berichten.

Mit den SHHV I und II stellte der Bund mehrere hundert Millionen Euro für Bau- und Planungsmaßnahmen im Eisenbahnnetz zur Verfügung.

Die Verkehrsministerkonferenz beschäftigte sich außerdem mit dem aktuellen Stand bei der Anpassung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer und bat die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, im Frühjahr 2024 über die Ergebnisse der Evaluation des im Zuge des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes kurzfristig zum 1. Dezember 2020 eingeführten Fristenmodells zu unterrichten. Aus Sicht der Wirtschaft könnten mit dem nicht so zügig umsetzbaren Verrechnungsmodell, das tiefer in Steuerverfahren eingreift, Kosten für Importeure und Verwaltung noch weiter gesenkt und damit die Attraktivität des Standortes gestärkt werden.

Weitere Punkte auf der Tagesordnung betrafen die Personalausstattung und Verstärkung der Planungsressourcen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) durch externe Planungskapazitäten sowie ein Gutachten zur Unterhaltungspflicht des Bundes an den Binnenwasserstraßen.

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