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ZDS begrüßt Forderung des Bundestags nach fairen Wettbewerbsbedingungen

06.05.2021 | ZDS Monitor

BERLIN – Für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands sei eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft ein wichtiger Grundpfeiler und daher müssten die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen werden, stellte der Deutsche Bundestag heute in einem von den Regierungsfraktionen CDU, CSU und SPD eingebrachten Beschluss anlässlich der in der kommenden Woche stattfindenden 12. Nationalen Maritimen Konferenz fest. Um diese Rahmenbedingungen zu erreichen, müsse sich Deutschland innerhalb der Europäischen Union klar positionieren. 

In dem Antrag würdigt der Bundestag den Investitionshochlauf bei der Infrastruktur der Häfen. Eine leistungsfähige Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung für den Erfolg der Seehäfen. Deswegen ist es eine Kernforderung des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS), dass der Investitionshochlauf bei der Verkehrsinfrastruktur auf mindestens 19 Mrd. Euro pro Jahr verstetigt wird. 

Zudem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern und den Interessenvertretern eine neue Hafenstrategie zu entwickeln, die auf die Herausforderungen der Branche eingeht.

Für weitere Fortschritte bei der Energiewende in Häfen sollten laut dem Antrag Forschung und Entwicklung von nachhaltigen Wasserstoff- und Power-to-X-Technologien auch im Hafengebiet angesiedelt und die Häfen für den Handel mit und die Nutzung sowie den Transport von Wasserstoff- und PtX-Kraftstoffen ausgestattet werden. Ebenso sollten Investitionen in Terminals und Verteilinfrastruktur für LNG-Versorgung, ein einheitliches Regelwerk für die Nutzung alternativer Kraftstoffe im Hafenbereich erarbeitet und die nachhaltige Umstellung der eingesetzten Umschlagfahrzeuge auf Elektro-, Hybrid- sowie Wasserstoffantrieb gefördert werden, fordern die Regierungsfraktionen.

Darüber hinaus soll die Digitalisierung in den Seehäfen durch den Ausbau des Förderprogramms „Digitale Testfelder in Häfen“ und das Förderprogramm „Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC II) unterstützt werden. 

Auf europäischer Ebene, so der Antrag, müsse sich die Bundesregierung für eine kritische Überprüfung der EU-Gruppenfreistellung für Konsortien in der Linienschifffahrt (GVO) einsetzen. Außerdem müsse der Anwendungsbereich der Tonnagesteuer – einem wichtigen Förderinstrument für europäische Reedereien – auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen geprüft werden. Aus Sicht des ZDS führen die GVO und die Tonnagesteuer im Hafen zu einer zu großen Marktmacht der Schifffahrtslinien sowie zu Wettbewerbsverzerrungen, die Terminalbetreiber, Spediteure und andere Verkehrsdienstleister benachteiligen.

Zur Unterstützung der maritimen Wirtschaft als eine „zentrale Schlüsselbranche der Exportnation Deutschland“ fordert der Deutsche Bundestag zudem, zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer das Verrechnungsmodell einzuführen – eine weitere Kernforderung des ZDS. 

Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS: 

„In dem heutigen Beschluss des Bundestages sind zentrale Anliegen des ZDS aufgegriffen worden. Deutschlands Seehafenbetriebe sichern Deutschlands Versorgung und Wirtschaftskraft, das hat auch die Corona-Pandemie nochmals gezeigt. Die Politik muss unsere Häfen daher im internationalen Wettbewerb stärken und sie beim Strukturwandel, der digitalen Transformation und der Energiewende unterstützen. Der heutige Beschluss schafft dafür eine gute Grundlage.“

Die 12. Nationale Maritime Konferenz findet am 10. und 11. Mai in einem digitalen Format statt.