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Bundesregierung: Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie können nicht eingehalten werden

07.05.2021 | ZDS Monitor

BERLIN – Das durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorgegebene Ziel, Oberflächengewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten oder sehr guten Zustand zu versetzen, kann aus Sicht der Bundesregierung erst im Jahr 2050 erreicht werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor. Der ZDS fordert seit langem eine Anpassung der WRRL, eben auch weil die zeitlichen Vorgaben nicht realistisch sind und sich jetzt schon negativ auf Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte auswirken.

Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS:

„Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiges Instrument zum Schutz europäischer Gewässer. Jedoch führt ihre mangelhafte Ausgestaltung dazu, dass rechtssichere Entscheidungen im Wasserrecht nur mit langen Verzögerungen möglich sind. Zusätzlich sind die vorgegebenen Umweltziele als Generationenaufgabe bis zum Jahr 2027 nicht zu erreichen. Bei der Wasserrahmenrichtlinie muss also dringend nachgebessert werden. Dafür sollte sich diese und auch die nächste Bundesregierung auf EU-Ebene einsetzen.“

Auch der gestern im Bundestag beschlossene Antrag zur maritimen Wirtschaft der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD fordert die Bundesregierung auf, eine Fortführung der WRRL über 2027 hinaus sicher zu stellen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem unterstützen die Abgeordneten auch eine Überprüfung der deutschen Anwendungspraxis bei der WRRL, damit Verfahren zügiger und rechtssicher durchgeführt werden können.

Der ZDS hatte im Februar 2019 in einem umfassenden Positionspapier, das auf einem wissenschaftlichen Rechtsgutachten beruht, aufgezeigt, wie die Rechtsvorschriften zu optimieren sind, um eine schnellere Umsetzung der Richtlinie zu ermöglichen.

Seit Dezember 2000 ist die WRRL das zentrale unionsrechtliche Instrument für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und des Grundwassers in der EU. Mit einem Verschlechterungsverbot und einem Verbesserungsgebot sowie mit Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen sollen alle europäischen Gewässer bis 2015 bzw. bis spätestens 2027 in einen guten Zustand versetzt werden. Zugleich soll die Richtlinie die nachhaltige Gewässernutzung fördern.