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Entwurf Bundeshaushalt 2027: ZDS fordert Nachbesserungen bei der Finanzierung der Seehäfen

Hamburg/Berlin – Der Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 liefert leider keine ausreichenden Antworten auf den Investitionsbedarf der deutschen Seehäfen. Trotz umfangreicher Investitionen in Infrastruktur und Verteidigungsfähigkeit bleibt eine angemessene Beteiligung des Bundes an der Modernisierung der öffentlichen Hafeninfrastruktur weiterhin aus. 

„Wer Milliarden in Infrastruktur investiert und die Seehäfen ausspart, verkennt ihre Bedeutung für Deutschlands Wettbewerbs- und Verteidigungsfähigkeit“, erklärt Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des ZDS.  

Die Bundesregierung will Deutschland erklärtermaßen moderner, krisenfester und verteidigungsfähiger machen – lässt in ihrem Haushaltsentwurf für 2027 aber ausgerechnet die Seehäfen außen vor. Über sie werden Versorgungssicherheit, Energieimporte, industrielle Wertschöpfung und militärische Mobilität ganz praktisch organisiert. 

Dabei hatte der Maritime Koordinator Christoph Ploß zu Recht gefordert, das Sondervermögen Infrastruktur flexibler zu nutzen und auch Häfen und Wasserstraßen einzubeziehen. Im Haushaltsentwurf findet sich für die Seehäfen bislang keine belastbare Antwort. Eine angemessene Bundesbeteiligung an der Modernisierung der öffentlichen Hafeninfrastruktur ist weiterhin nicht erkennbar. 

Wer Häfen stärkt, stärkt nicht nur die Küste, sondern den Industriestandort Deutschland insgesamt. Unsere Seehäfen sichern Lieferketten, ermöglichen die Energiewende, unterstützen die Verteidigungsfähigkeit und verbinden die deutsche Wirtschaft mit den Weltmärkten. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass Milliarden aus dem Sondervermögen in andere Infrastrukturprojekte fließen, die Seehäfen aber weiterhin nicht angemessen berücksichtigt werden. 

Der Investitionsbedarf ist bekannt: Kurzfristig stehen baureife Projekte in Milliardenhöhe bereit, strukturell geht es um rund 15 Milliarden Euro. Hinzu kommt der Bedarf einer verlässlichen jährlichen Grundfinanzierung. Der Bund darf die Küstenländer mit diesen gesamtstaatlichen Aufgaben nicht länger weitgehend alleinlassen. 

Nachbesserungsbedarf auch bei IHATEC & Schienengüterverkehr

Auch bei weiteren für die Häfen zentralen Themen gibt es aus Sicht des ZDS erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das gilt insbesondere für die Innovationsförderung in den Häfen. Die Programme IHATEC I und II („Innovative Hafentechnologien“) haben wichtige Beiträge zur Digitalisierung, Automatisierung, Effizienzsteigerung und Dekarbonisierung der deutschen Seehäfen geleistet. Sie waren Erfolgsprogramme mit gesamtwirtschaftlichem Nutzen.  

Umso problematischer ist es, dass der Haushaltsentwurf keine klare Zusage für ein eigenständiges Nachfolgeprogramm IHATEC III mit eigenem Haushaltstitel enthält. Stattdessen sollen die bestehenden Ansätze mit weiteren Programmen zusammengeführt werden – bei sinkenden Mitteln. Das schafft Unsicherheit und gefährdet Investitionen in innovative Hafentechnologien. Der ZDS fordert deshalb eine nahtlose Fortsetzung der Förderung in einem eigenständigen IHATEC III. 

Auch beim Schienengüterverkehr muss dringend nachgebessert werden. Leistungsfähige Seehäfen benötigen leistungsfähige Hinterlandanbindungen. Ein großer Teil der Güter wird auf der Schiene von und zu den Häfen transportiert. Kürzungen bei der Einzelwagenförderung und eine sinkende Trassenpreisförderung würden die Attraktivität des Schienengüterverkehrs schwächen – gerade in einer Phase, in der die Trassenpreise weiter steigen dürften. Dies wäre ein Rückschritt für klimafreundliche Logistik, für den Kombinierten Verkehr und für die Wettbewerbsfähigkeit der Seehäfen. Der ZDS fordert daher, Kürzungen bei der Einzelwagen- und Trassenpreisförderung abzuwenden und Investitionen in den Kombinierten Verkehr sowie in leistungsfähige Schienenanbindungen der Häfen verlässlich abzusichern. 

Deutschland braucht leistungsfähige Seehäfen – nicht irgendwann, sondern jetzt. Wir appellieren daher an Bundestag und auch Bundesrat, den Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren entsprechend anzupassen und die notwendigen Investitionen in die öffentliche Hafeninfrastruktur zu ermöglichen. 

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