Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig zeigt Handlungsbedarf auch für Seehäfen

Regelungen zur Drohnenabwehr bestehen den Praxistest noch nicht – Kritische Infrastruktur braucht wirksamen Schutz

Hamburg/Berlin, 6. August 2026 – Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) sieht sich durch den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig in seiner Forderung nach einer weiteren Stärkung der Drohnenabwehr bestätigt. Aus Sicht der deutschen Seehäfen zeigt der Vorfall, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen trotz wichtiger Fortschritte den Realitätstest noch nicht bestehen.

„Die Rechtslage hat sich in den vergangenen beiden Jahren deutlich verbessert. Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass zwischen der Erkennung einer Drohne und ihrer tatsächlichen Abwehr weiterhin eine sicherheitsrelevante Lücke besteht“, erklärt ZDS-Hauptgeschäftsführer Florian Keisinger.

Gerade kritische Infrastrukturen wie Seehäfen stehen zunehmend im Fokus hybrider Bedrohungen. Moderne Sensorik ermöglicht es den Hafenbetreibern heute, Drohnen frühzeitig zu erkennen, ihren Flug zu verfolgen und Sicherheitsbehörden zu alarmieren. Eine eigenständige aktive Abwehr – etwa durch Störung, Übernahme oder Neutralisierung einer Drohne – ist ihnen jedoch nicht erlaubt.

„Bei einem hybriden Angriff bleiben häufig nur 60 bis 90 Sekunden Reaktionszeit. Bis die zuständigen Behörden vor Ort eingreifen können, ist eine Drohne oftmals bereits wieder verschwunden oder hat ihren Auftrag abgeschlossen. Diese Lücke muss geschlossen werden“, so Keisinger.

Die deutschen Seehäfen zählen zur Kritischen Infrastruktur und übernehmen zentrale Aufgaben für die Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland sowie die militärische Mobilität im Bündnisfall. Mit der veränderten sicherheitspolitischen Lage steigen auch die Anforderungen an ihren Schutz.

Der ZDS fordert deshalb:

  • Seehäfen als Kritische Infrastruktur ausdrücklich in die nationale Drohnenabwehr einzubeziehen,
  • Rechtssicherheit für den Einsatz von Counter-UAS-Systemen zu schaffen,
  • klare Zuständigkeiten zwischen Hafenbetreibern, Landespolizei, Bundespolizei und Bundeswehr festzulegen,
  • Seehäfen beim Schutz vor Drohnen den Flughäfen gleichzustellen. Für die großen deutschen Seehäfen muss derselbe Sicherheitsmaßstab gelten wie für die Flughäfen. Drohnenabwehrsysteme müssen deshalb schnellstmöglich installiert und vollständig einsatzbereit gemacht werden. Bund und Länder müssen hierfür die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen schaffen,
  • die Finanzierung moderner Detektions- und Abwehrtechnik sicherzustellen sowie
  • die Seehäfen systematisch in das nationale Lagebild hybrider Bedrohungen einzubinden.

„Resilienz bedeutet heute mehr als funktionierende Infrastruktur. Unsere Seehäfen sind Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur. Deshalb muss für sie derselbe Schutzstandard gelten wie für Flughäfen. Wer Versorgungssicherheit, den Schutz Kritischer Infrastruktur und militärische Mobilität ernst nimmt, muss die großen deutschen Seehäfen schnellstmöglich mit leistungsfähigen Drohnenabwehrsystemen ausstatten und einen wirksamen Schutz gegen Drohnen gewährleisten“, so Keisinger abschließend.

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