Pressemitteilung,
ZDS fordert neue Sicherheitsarchitektur – Abwehr aus der Luft, auf und unter Wasser – Betreiber stärker befähigen
Berlin/Hamburg – Deutschland muss seine kritische Infrastruktur wirksamer gegen Drohnen und andere unbemannte Systeme schützen. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat dazu einen 10-Punkte-Plan veröffentlicht und schlägt vor, Seehäfen als Testfelder für eine neue, integrierte Sicherheitsarchitektur zu nutzen.
Seehäfen eignen sich dafür besonders: Hier treffen Energieversorgung, internationale Lieferketten, Industrie, ziviler Verkehr und militärische Logistik auf komplexe Zuständigkeiten von Bund, Ländern, Kommunen, Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und privaten Betreibern. Zugleich müssen Häfen Bedrohungen in drei Dimensionen begegnen: aus der Luft, auf der Wasseroberfläche und unter Wasser. Eine Drohnenabwehr, die allein den Luftraum betrachtet, greift deshalb zu kurz.
Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des ZDS:
„Die jüngsten Vorfälle zeigen: Drohnen erkennen zu können, reicht nicht. Entscheidend ist, dass im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit klar ist, wer bewertet, wer entscheidet und wer handelt. Seehäfen sind dafür der anspruchsvollste Praxistest: Wenn eine integrierte Drohnenabwehr hier funktioniert, kann sie zur Blaupause für den Schutz kritischer Infrastruktur in ganz Deutschland werden.“
Der ZDS sieht insbesondere drei Handlungsfelder:
Erstens: Zuständigkeiten und Reaktionsketten müssen eindeutig sein. Detektion, Lagebewertung, Entscheidung und Abwehr müssen in einem gemeinsamen Lagebild zusammengeführt werden. Dazu braucht es verbindliche Verfahren und staatliche Leitstellen, die im Ernstfall schnell entscheiden können.
Zweitens: Drohnenabwehr muss Luft und Wasser gemeinsam denken. Neben Flug- und Überwasserdrohnen müssen auch Unterwasserdrohnen systematisch in Schutzkonzepte, Sensorik und Lagebilder einbezogen werden. Gerade Seehäfen bieten die Möglichkeit, diese integrierte Abwehr praktisch zu erproben.
Drittens: Staat und Betreiber brauchen eine klare Arbeitsteilung. Das staatliche Gewaltmonopol muss bei eingriffsintensiven Maßnahmen gewahrt bleiben. Gleichzeitig wird der Staat auf absehbare Zeit nicht sämtliche kritische Infrastruktur jederzeit vollumfänglich schützen können. Betreiber müssen deshalb rechtlich, technisch und finanziell in die Lage versetzt werden, innerhalb klar definierter Grenzen niedrigschwellige Schutz- und Abwehrmaßnahmen selbst zu ergreifen.
„Wir brauchen keine Diskussion darüber, ob Staat oder Wirtschaft für Sicherheit verantwortlich sind. Wir brauchen eine Sicherheitsarchitektur, in der beide ihre Aufgaben kennen und im Ernstfall sofort handlungsfähig sind“, so Keisinger.
Der ZDS schlägt deshalb vor, gemeinsam mit Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr Pilotregionen in deutschen Seehäfen einzurichten. Dort sollen Technologien, gemeinsame Lagebilder, Zuständigkeitsmodelle und konkrete Einsatzkonzepte unter realen Bedingungen erprobt werden. Was sich dort bewährt, kann anschließend auf Flughäfen, Energieanlagen und andere kritische Infrastrukturen übertragen werden.
Der vollständige 10-Punkte-Plan des ZDS enthält konkrete Vorschläge von klaren Zuständigkeiten und vernetzter Sensorik über staatliche Leitstellen und KI-gestützte Systeme bis zu Pilotregionen und einem Investitionsprogramm für den KRITIS-Schutz.
Das Positionspapier zum Download hier:









