Rechtsgutachten schafft Klarheit: Bund kann mehr Verantwortung für Seehäfen übernehmen

Berlin/Hamburg – Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) sieht sich durch das von der IHK Nord vorgelegte Rechtsgutachten zur Finanzierung der deutschen Seehäfen in seiner langjährigen Forderung nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes bestätigt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine deutliche Aufstockung der bestehenden Finanzhilfen des Bundes für die Seehäfen grundsätzlich auch ohne Änderung des Grundgesetzes möglich ist.

Damit erhält die Debatte um eine auskömmliche und langfristig verlässliche Finanzierung der deutschen Seehäfen eine neue Grundlage. Bislang wurde einer substanziellen Erhöhung des sogenannten Hafenlastenausgleichs auf Bundesebene wiederholt mit verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Das Gutachten zeigt nun Wege auf, wie die bestehende Bundesbeteiligung im geltenden verfassungsrechtlichen Rahmen deutlich ausgeweitet werden kann.

Prof. Sebastian Jürgens, Präsident des ZDS, erklärt: „Das Gutachten ist ein wichtiger Impuls und schafft neue Klarheit in einer Debatte, die wir seit Jahren führen. Die deutschen Seehäfen erfüllen längst Aufgaben von nationaler Bedeutung: für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts, für sichere Lieferketten und die Energieversorgung ebenso wie für unsere Verteidigungsfähigkeit. Das Gutachten zeigt: Dafür gibt es bereits heute verfassungsrechtliche Möglichkeiten. Jetzt ist vor allem der politische Wille gefragt, sie auch zu nutzen.“

Der ZDS beziffert den Investitionsbedarf in die öffentliche Infrastruktur der deutschen Seehäfen auf rund 15 Milliarden Euro. Gleichzeitig belaufen sich die regulären Finanzhilfen des Bundes an die fünf Küstenländer seit Jahren auf lediglich rund 38 Millionen Euro jährlich. Auch die IHK Nord verweist auf diese erhebliche Diskrepanz zwischen der gewachsenen nationalen Bedeutung der Häfen und ihrer Finanzierung.

Der ZDS fordert deshalb eine dauerhafte Bundesbeteiligung an der Grundfinanzierung der Seehäfen in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich. Diese muss durch eine projektbezogene Finanzierung großer Investitionen ergänzt werden – etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur oder, bei militärisch relevanter Hafeninfrastruktur, aus dem Verteidigungshaushalt.

„Projektfinanzierungen sind wichtig, um den bestehenden Sanierungsstau schnell anzugehen. Sie ersetzen aber keine verlässliche Grundfinanzierung“, so Jürgens weiter. „Häfen brauchen Planungssicherheit über Jahre hinweg. Der Bund ist aufgefordert, sich an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur angemessen zu beteiligen. Sollte er weiterhin an seiner durch das Gutachten zunehmend brüchig gewordenen Rechtsauffassung festhalten, wäre zumindest aufzuzeigen, an wem eine Verfassungsänderung eigentlich scheitern sollte.“

Aus Sicht des ZDS ist das Rechtsgutachten deshalb auch ein Auftrag an die Bundesregierung, ihre bisherige Haltung zur Seehafenfinanzierung neu zu bewerten. Die entscheidende Frage lautet nicht mehr, ob der Bund mehr Verantwortung übernehmen kann, sondern in welchem Umfang und wie schnell er dies tut.

Weitere Meldungen

Werden Sie jetzt Mitglied im ZDS.