6. Juli 2018. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) begrüßt die gerade veröffentlichten Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer zur Landstromnutzung sowie zur Planungsbeschleunigung bei infrastrukturellen Großvorhaben.
Der ZDS sieht sich durch die am 27./28. Juni 2018 gefassten Konferenzbeschlüsse im Hinblick auf seine Kernforderungen zur Bundestagswahl, sein Positionspapier zum Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht sowie seine jüngste Stellungnahme zum Planungsbeschleunigungsgesetz bestätigt.
Die Konferenz hält Förderprogramme und verbesserte Rahmenbedingungen für die Versorgung von Schiffen mit Landstrom kurzfristig für erforderlich, damit die Schifffahrt ihren Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Erreichen der Klimaziele leisten kann. Die Wirtschaftsminister der Länder sprechen sich dafür aus, dass die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Absenkung der EEG-Umlage im Hafenbereich zeitnah erfolgen muss, um die erforderlichen Investitionsentscheidungen sowohl wasser- als auch landseitig zugunsten von Landstrom zu treffen. Unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen stünden der Nachfrage im Vergleich zur emissionsintensiven Bordstromproduktion unverhältnismäßig hohe Kosten der Landstromversorgung entgegen. Landstrom müsse wirtschaftlich attraktiver werden, wozu es einer wirtschaftlichen Gleichstellung insbesondere der Regulatorik bedürfe.
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat daher das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gebeten, gemeinsam mit den Ländern kurzfristig geeignete Lösungen zu entwickeln und zur Amtschefkonferenz im Herbst 2018 erneut zu berichten.
Im Hinblick auf die von der Bundesregierung geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren hat die Konferenz auf die besondere Bedeutung der Überprüfung der Verbandsklagerechte und der Anpassungsnotwendigkeit der sog. Präklusion hingewiesen. Sie bedauert ausdrücklich, dass die Anpassung des nationalen Rechts hinter den Handlungsmöglichkeiten des nationalen Gesetzgebers zurückgeblieben ist.
Die Konferenz unterstützt insoweit die Verkehrsministerkonferenz in ihren Bestrebungen zur Planungsbeschleunigung, die ebenfalls die Wiedereinführung der sog. Präklusionsregelungen umfassen. Nach diesen Vorschriften ist ein Kläger (und insbesondere auch ein Umweltverband) im Klageverfahren mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die er im Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Nach Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz biete das EuGH-Urteil vom 20.12.2017 (RS C-664/15 „Protect“) vielversprechende Ansatzpunkte für die von der Bundesregierung angestrebten Aktivitäten auf EU-Ebene zur Wiedereinführung der Präklusion. Zusätzlich weist die Konferenz auf die Strategie Planungsbeschleunigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hin.
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat das BMWi daher gebeten, gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMU) und dem BMVI Handlungsmöglichkeiten auszuloten, die sich aus diesem Urteil im Hinblick auf die formelle und materielle Präklusion ergeben.
Darüber hinaus werde nach Auffassung der Konferenz mit diesem Urteil eine Möglichkeit zur Optimierung des Verfahrensrechts bezogen auf das Mitwirkungserfordernis bei der Verbandsklage eröffnet.
Um den offensichtlichen Herausforderungen und Engpässen in der Genehmigungspraxis und bei der Planfeststellung spürbar entgegenzutreten, sollten nach Ansicht des ZDS so viele Beschleunigungspotentiale im Planungs- und Genehmigungsverfahren wie möglich identifiziert und mit wirkungsvollen Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Infrastrukturstandortes Deutschland hinterlegt werden.