Haushaltsberatungen: ZDS fordert Reform der Hafenfinanzierung

500 Millionen Euro jährlich bleiben realistischer Bedarf – MPK-Beschluss ist Handlungsauftrag an den Bund – Rechtsgutachten zeigen Wege für stärkere Bundesbeteiligung  

Berlin/Hamburg – Vor den Beratungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Etat des Bundesverkehrsministeriums am 4. November fordert der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) eine Reform der Hafenfinanzierung und ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes. Der realistische Bedarf für die Grundfinanzierung der deutschen Seehäfen liegt weiterhin bei 500 Millionen Euro jährlich.

Die Häfen sichern den Außenhandel, tragen die Energiewende, die Versorgungssicherheit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Die Finanzierung ist dabei nicht mitgewachsen: Allein die öffentliche Hafeninfrastruktur hat einen Investitions- und Modernisierungsbedarf von rund 15 Milliarden Euro.

MPK: Länder fordern Bund zum Handeln auf

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Oktober ist aus Sicht des ZDS deshalb ein wichtiges Signal. Alle 16 Bundesländer fordern gemeinsam eine deutlich stärkere strukturelle Beteiligung des Bundes und bezeichnen Ausbau und Stärkung der Hafeninfrastruktur als gesamtstaatliche Aufgabe.

„Leistungsfähige Häfen sind keine norddeutsche Regionalfrage. Wirtschaft, Energieversorgung und Sicherheit des ganzen Landes hängen von ihnen ab“, sagt ZDS-Hauptgeschäftsführer Florian Keisinger. „Bund und Länder müssen diese Erkenntnis jetzt in eine tragfähige Finanzierung übersetzen.“

Rechtliche Debatte darf kein Hindernis mehr sein

Auch rechtlich bestehen aus Sicht des ZDS keine Gründe mehr, eine Reform weiter aufzuschieben. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der IHK Nord zeigt: Der Bund kann sich deutlich stärker beteiligen, ohne das Grundgesetz zu ändern. Es genügt, einfachgesetzliche Regelungen anzupassen. „Es geht demnach nicht mehr darum, ob der Bund mehr Verantwortung übernehmen kann, sondern wie“, betont Keisinger.

Investitionsstau zusätzlich abbauen

Die strukturelle Grundfinanzierung allein kann den bereits entstandenen Modernisierungsstau allerdings nicht beseitigen. Für sanierungsbedürftige Kaianlagen, Schleusen, Hafenflächen, Zufahrten und weitere zentrale Infrastruktur braucht es zusätzliche projektbezogene Investitionen. Das Sondervermögen Infrastruktur muss dafür auch für Hafeninfrastruktur nutzbar sein. Wo Hafenanlagen zugleich militärischen Zwecken dienen, müssen Investitionen aus dem Verteidigungshaushalt erfolgen.

Die Investitionen in die militärische Ertüchtigung Bremerhavens sowie die Entscheidung für einen neuen Marinehafen in Emden sind wichtige Signale. Sie zeigen, dass der Bund die strategische Bedeutung leistungsfähiger Hafeninfrastruktur zunehmend anerkennt. Diese Verantwortung muss sich künftig auch strukturell in der Finanzierung der deutschen Seehäfen widerspiegeln.

IHATEC als Innovationstreiber sichern

Ergänzend braucht die Hafenwirtschaft weiterhin eine dauerhafte und auskömmliche Förderkulisse für Innovation, Digitalisierung und Transformation. Der ZDS setzt sich deshalb für eine langfristige und auskömmliche Fortführung von IHATEC (Innovative Hafentechnologien) ein.

Häfen sind ideale Reallabore für industrielle Innovationen: Hier treffen Logistik, Energie, Digitalisierung, Automatisierung und komplexe Infrastrukturen unter realen Bedingungen aufeinander. Was sich im Hafen bewährt, kann anschließend in Industrie, Logistik und Infrastruktur bundesweit zum Einsatz kommen

IHATEC fördert deshalb nicht nur Häfen – IHATEC beschleunigt Innovation „Made in Germany“. Der Bund sollte das Programm langfristig absichern und somit das zentrale Innovationsinstrument für die maritime Wirtschaft stärken.

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