Pressemitteilung,
Finanzministerkonferenz stellt Weichen für wettbewerbsfähigere Importbedingungen – Verbände fordern schnelle gesetzliche und technische Umsetzung

HAMBURG/BERLIN – Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt im Namen einer breiten Koalition aus Unternehmen, Verbänden und Kammern den Beschluss der Finanzministerkonferenz, ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer einzuführen. Damit greifen die Länder eine langjährige Forderung der Wirtschaft auf. Die Verbändekoalition fordert den Bund auf, die notwendigen gesetzlichen und technischen Voraussetzungen nun zeitnah zu schaffen.
Bislang müssen Unternehmen bei der Einfuhr von Waren die Einfuhrumsatzsteuer zunächst entrichten und können sie erst anschließend als Vorsteuer geltend machen. Dadurch entsteht ein Liquiditätsnachteil, den Unternehmen in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten nicht haben. Dort wird die Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar mit dem Vorsteueranspruch verrechnet.
ZDS-Hauptgeschäftsführer Florian Keisinger erklärt im Namen der Verbändekoalition: „Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein überfälliger Schritt. Die bisherige Regelung benachteiligt deutsche Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern und kostet den deutschen Fiskus Zoll-, Gewerbe-, Lohn- und Umsatzsteuereinnahmen, weil sich Logistikzentren zunehmend im Ausland ansiedeln. Das Verrechnungsmodell beseitigt diesen Wettbewerbsnachteil und reduziert zugleich unnötige Bürokratie. Das stärkt unsere Logistikstandorte und den Industriestandort Deutschland insgesamt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Nach jahrelangen Diskussionen kann die Bundesregierung hier konkret Handlungs- und Reformfähigkeit zeigen. Bund und Länder sollten deshalb keine weitere Zeit verlieren und die notwendigen gesetzlichen und technischen Voraussetzungen schnellstmöglich schaffen. Das Zieljahr 2030 darf nicht dazu führen, dass die Umsetzung auf die lange Bank geschoben wird. Andere europäische Staaten zeigen längst, dass ein solches Verfahren funktioniert.“
Die wirtschaftliche Dimension ist erheblich: Die Einfuhrumsatzsteuer gehört mit einem jährlichen Aufkommen von knapp 74 Milliarden Euro zu den aufkommensstärksten Steuern in Deutschland. Gerade deshalb ist ein Verfahren erforderlich, das Steuereinnahmen zuverlässig sichert, ohne Unternehmen durch vermeidbare Vorfinanzierung zu belasten.
Wer die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts stärken will, muss solche strukturellen Nachteile beseitigen. Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist deshalb ein wichtiger Schritt. Jetzt muss daraus schnell geltendes Recht und gelebte Praxis werden.
Die Verbändekoalition besteht aus:
- aircargo club deutschland (acd)
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (Flughafenverband ADV)
- Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
- Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)
- Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX)
- Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R.
- BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e.V.
- Deutscher Steuerberaterverband e.V.
- DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.
- Deutsches Verkehrsforum (DVF)
- Handelsverband Deutschland e.V. (HDE)
- Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
- Handelskammer Hamburg
- IHK Nord
- Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK)
- IHK NRW e.V.
- International Air Transport Association (IATA)
- Köln Bonn Airport
- Kompetenznetz Logistik.NRW / LOG-IT Club e.V.
- Logistikregion Rheinland e.V.
- Verband Deutscher Reeder (VDR)
- Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)
- Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
- Verband Deutscher Schiffsausrüster e.V.
- Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp)
- Verband Verkehrswirtschaft und Logistik NRW e. V. (VVWL)
- Wirtschaftsvereinigung Groß- und Außenhandel Hamburg e.V. (WGA Hamburg)
- Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS)
- Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e. V. (ZVDS)







