19. September 2018. Die Europäische Kommission hat das Anhörungsverfahren zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eröffnet. Das Verfahren bietet Organisationen und Einzelpersonen bis zum 4. März 2019 Gelegenheit, der Europäischen Kommission ihre Meinung zum Zustand der Gewässer, zum Gewässermanagement und zur Wirkung der europäischen Gesetzgebung mitzuteilen. Die Wasserrahmenrichtlinie ist das zentrale unionsrechtliche Instrument für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und des Grundwassers und beeinflusst damit den Erhalt und Ausbau von Wasserstraßen, aber auch von Straßen und Eisenbahnen.
Aus Sicht des ZDS sollte die Europäische Union die Richtlinie beibehalten, doch in ihrer Ausgestaltung verbessern. Die langwierigen Planungsverfahren etwa zum Ausbau der Weser und Elbe zeigen, dass die Richtlinie auch für Experten schwer umzusetzen ist. Zentrale Konzepte wie „Verschlechterung“ sollten praxistauglich definiert und die zeitlichen Vorgaben der Richtlinie nun realistisch gestaltet werden. Zudem sind Verfahrensabläufe, die in der Richtlinie angelegt sind, auf Grundlage der Erfahrungen und Rechtsentwicklungen seit Inkrafttreten der Richtlinie in 2000 auf Stand zu bringen. Vor allem aber sollte die Union berechtigte Nutzungsinteressen und den Schutz von Gewässern in einen angemessenen Ausgleich bringen. Mit diesen Zielsetzungen wird sich der ZDS in das Anhörungsverfahren einbringen.