02. März 2020. Auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Umgang mit dem Coronavirus müssen alle Betreiber von Häfen den Besatzungsmitgliedern und Reisenden auf Schiffen, die im Iran, in Italien, Japan, Korea oder der VR China ausgelaufen sind, Verhaltenshinweise zur Krankheitsvorbeugung übermitteln. Reisende, einschließlich Besatzungsmitglieder müssen zudem eine Aussteigekarte ausfüllen. Weitere Informationen können Sie hier abrufen:
Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/coronavirus-anordnung.html
Information für Reisende:
Aussteigekarten:
http://www.gesetze-im-internet.de/igv-dg/anlage_1a.html
Hafenärztliche Dienste: