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Förderrichtlinien „IHATEC II“ und „Digitale Testfelder in Häfen“ veröffentlicht

10.12.2020 | ZDS Monitor

BERLIN – Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Förderrichtlinien „Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC) und „Digitale Testfelder in Häfen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie „IHATEC II“ setzt das sehr erfolgreiche Förderprogramm IHATEC fort. Im Rahmen von IHATEC I wurden bisher 34 Verbundprojekte und 125 Projektpartner unterstützt, und mit Abschluss des dritten Förderaufrufs haben der Bund und die Unternehmen insgesamt über 100 Millionen Euro an Forschungs- und Entwicklungsmitteln eingesetzt. Mit dem Förderprogramm soll die Wettbewerbsfähigkeit von See- und Binnenhäfen gestärkt werden und besonders die Entwicklung innovativer Hafentechnologien, die zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes beitragen, gefördert werden. Die Förderrichtlinie IHATEC II richtet sich vorrangig an Unternehmen der Hafenwirtschaft in Verbindung mit industriellen Entwicklungspartnern und Forschungseinrichtungen.

Die Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“ wurde neu geschaffen und soll dabei helfen, die Position der deutschen Häfen als Spitzenreiter bei der Digitalisierung von logistischen Prozessen weiter auszubauen. Gefördert werden Infrastrukturprojekte, die der Erprobung von Innovationen der Logistik 4.0 in folgenden Bereichen dienen: Verkehrsmanagement, autonomes und automatisiertes Fahren, Digitalisierung in den Lieferketten, und Administration (Vereinfachung der administrativen Abrechnungs- und Meldeverfahren). Antragsberechtigt sind Hafenbetreiber, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen, Ingenieurbüros sowie Konsortien.

Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS: „Mit IHATEC und digitalen Testfeldern stärkt der Bund die Innovationskraft der Hafenwirtschaft. Die neuen Förderrichtlinien klären die Einzelheiten der Förderprogramme. Nun können wir in die nächste Runde gehen und die High-Tech-Spitzenposition der Branche ausbauen.“

Beide Richtlinien treten am 1. Januar 2021 in Kraft.